Foto Gewinner:innen © Laura Ganswindt

Das Goldene Pedal 2023: Bikeschaukel und Handbike-Touren setzen sich durch

Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V. und Chiemgau Tourismus e.V. gewinnen den radtouristischen Award des ADFC Bayern. Der Preis wird zum dritten Mal auf der Reise- und Freizeitmesse f.re.e verliehen.

In der Kategorie „Bestes Radtourismus Gesamtkonzept“ geht der Preis an den Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V. mit dem Angebot „Bikeschaukel“, einem interkommunalen Lenkungs- und Tourismuskonzept im Naturpark Fränkische Schweiz - Frankenjura. Die Bikeschaukel verbindet mehrere Mountainbike-Gebiete und -Angebote und richtet sich mit seinem niedrigen fahrtechnischen Anspruch an alle Radfahrenden: Familien mit Kindern, Naturradler:innen, Radwander:innen und Genussbiker:innen aller Altersstufen. Die Jury lobt besonders die kindgerechten Strecken, die ergänzt werden durch gezielte Aktionen zur Umweltbildung und Wissensvermittlung rund um den Erlebensraum Wald. Schon jetzt gelte das Gesamtkonzept als Vorbild für andere Regionen.

„Sieben Handbike-Touren im Chiemgau“ heißt das Angebot, mit dem Chiemgau Tourismus e.V. die Jury überzeugt hat und das Goldene Pedal in der Kategorie „Beste Radtourismus Serviceidee“ gewinnt. Die vielfältigen und unterschiedlich langen Handbike-Touren sind durchgehend ausgeschildert und komplett barrierefrei, ebenso wie die Angebote und Einrichtungen am Wegrand, wie Gastronomie, Strandbäder und Toiletten. Sie wurden von Handbike-Fans entwickelt und von Handbiker:innen aus der Region mehrfach getestet. Die Jury aus Rad- und Tourismusexpert:innen betont die hohe Qualität der Touren und das Potenzial des Chiemgaus für eine barrierefreie Tourismusregion.

Roland Weigert, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: „Dem Bayerischen Wirtschaftsministerium ist es wichtig, dass gute Angebote auch die ihnen gebührende Sichtbarkeit erhalten. Diese Angebote entsprechend zu belohnen, dafür steht der radtouristische Award „Das Goldene Pedal“.“

Martina Kiderle, Mitglied des Vorstands des ADFC Bayern und Tourismusbeauftragte: „Mit dem „Goldenen Pedal“ unterstützen wir die Verbreitung besonders innovativer und kreativer radtouristischer Ideen und Projekte. Die diesjährigen preisgekrönten Angebote haben Vorbildcharakter. Wir wünschen uns noch viel mehr davon.“

Wolfgang Nierhoff, Vorsitzender ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.: „Das „Goldene Pedal 2023“ ist eine großartige landesweite Anerkennung für unser Engagement, Konsens über die touristische Nutzung in unserer Fränkischen Schweiz herzustellen. Wir sehen darin aber auch den Auftrag, genau auf diesem Weg das Angebot weiter auszubauen und das Thema Radfahren zu stärken.“

Stephan Semmelmayr, Geschäftsführer Chiemgau Tourismus e.V.: „Nach der bereits wiederholten Auszeichnung zur ADFC-RadReiseRegion haben nun auch unsere Handbike-Touren einen wichtigen Award erhalten. Das ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Urlaubsregion für alle Menschen.“

Über das „Goldene Pedal“
Das „Goldene Pedal“ ist der erste radtouristische Award im Freistaat und wird durch den Landesverband Bayern des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) verliehen. Der Preis zeichnet die innovativsten und kreativsten Serviceangebote, Netzwerkmodelle, Marketingaktivitäten, Mobilitätsangebote, Veranstaltungen, Produkte und Dienstleistungen im Radtourismus in Bayern aus.

Hinweise für Redaktionen
Foto Gewinner:innen (v.l.n.r.): Jens Hornung, Marketingleiter Chiemgau Tourismus e.V.; Claudia Kreier, Leiterin Unternehmenskommunikation Chiemgau Tourismus e.V.; Stephan Semmelmayr, Marketingleiter Chiemgau Tourismus e.V.; Gerda Pammler, Handbikerin; Marion Appold, ltd. Ministerialrätin Tourismus im Bayerischen Wirtschaftsministerium; Martina Kiderle, Mitglied des Vorstands ADFC Bayern; Michel Giesche, Initiator Bikeschaukel Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.; Wolfgang Nierhoff, Bürgermeister von Pegnitz; Michael Breitenfelder, Geschäftsführer Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.; Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin ADFC Bayern.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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