Codierung

Die EIN-Codierung für Fahräder per Sicherheitsettiket schützt vor Diebstählen und ist an unserem monatlichen Radlerstammtisch erhältlich.

Codierung

Kostenlose Codierung am Radlerstammtisch

Unsere Mitglieder können sich ab sofort an jedem Stammtisch-Termin kostenlos ihr Fahrrad codieren lassen

Was ist Fahrradcodierung?

Am Fahrrad wird ein Code mittels Sicherheits-Etikett aufgeklebt [oder eingraviert], der bestimmte, personifizierte Daten des Eigentümers enthält. Dadurch kann ein gestohlenes oder aufgefundenes Fahrrad sehr leicht seinem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden.

Vorteile der Fahrradcodierung

Bei einem codierten Fahrrad ist es nicht notwendig, dass der Eigentümer die Codenummer weiß, da der Code für die Polizei und die Fund­ämter selbsterklärend ist.

Auch die evtl. vom Hersteller angebrachte Rah­mennummer muss der Eigentümer nicht wissen. Die Erfahrung zeigt im Übrigen, dass sehr viele Fahrradbesitzer diese Nummer „verlegt“ haben, wenn es darauf ankommt.

Der Code kommt ohne jede Verwaltungsarbeit und ohne jede Registrierung in zentralen Daten­banken etwa bei der Polizei aus.

Ein aufgefundenes Fahrrad kann dem rechtmä­ßigen Besitzer anhand der Angaben in der Code-Zeile ohne Probleme zurückgegeben wer­den, auch wenn dieser gar keine Anzeige erstattet hat.

Fahrraddiebe werden durch die gut sichtbare Code-Zeile abgeschreckt, da ein Weiterverkauf eines codierten Fahrrades kaum möglich ist.

Fahrradversicherungen (auch über den ADFC abschließbar!) geben häufig Rabatte für codierte Fahrräder.

Plausibilitätskontrolle der Eigentumsverhältnisse durch Abgleich von Code und Person ohne Nachfrage in einer Datenbank, etwa bei einer Polizeikontrolle.

Wie erklärt sich der Fahrrad-Code?

Der vom ADFC, den Innenministern und vom Bundeskriminalamt empfohlene Fahrradcode mit der Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN) besteht aus fünf Elementen, erklärt an einem Beispiel:

KE000GOTS15TH

Erläuterung:

KE = Stadt/Kreis, hier Kempten (Allgäu)

000 = Gemeindekennzahl (bei kreisfreien Städten immer 000)

GOTS = Straßenkennung, hier Gottlob-Schüßel-Weg*)

15 = Hausnummer

TH = Initialen des Eigentümers, hier Tobias Heilig.

10 = Um die Decodierung nach möglicherweise sehr vielen Jahren leichter zu machen, hängen wir auf Empfehlung der Codierspezialisten des ADFC-Bundesverbandes hinten noch das Jahr der Codierung an, also 10 für eine Codierung im Jahre 2010, sodass der Beispielcode dann lautet:

KE000GOTS15TH10

*) Wir verwenden zur Straßenkennung den abgekürzten Straßennamen, weil die in anderen Bun­desländern verwendeten sogenannten Straßen­schlüssel bei uns im Landkreis nicht lückenlos verfügbar sind!

Durchführung der Codierung: Einfach und schnell

Wir codieren mittels Etikettencodierung. Bei dieser Codierart wird der Code mittels geeigneter Etiketten auf den Fahrradrahmen geklebt. Die Etiketten haben eine hohe Klebekraft und sind wetterfest!

Vorteile [gegenüber Gravur-Codierung]:

Für alle Rahmenformen und Materialien einsetzbar.

Für die Wertsachencodierung können auf Wunsch des Kunden Etiketten vom ADFC erzeugt werden.

Nachteil:

Etikett kann leichter als die Gravur entfernt werden.

Bei beiden Codierarten [Etikett und Gravur] kann der Informationsträger nachträglich überklebt oder zerkratzt werden. Auch die Gravur mit ihrer geringen Frästiefe von max. 0,2 mm kann entfernt (ausgefeilt) werden, ohne dass ein Fahrrad dabei dauerhaft geschädigt werden muss.

Termine

Wir codieren Fahrräder an jedem Stammtisch sowie an Codieraktionen, welche in unserem Webauftritt sowie in der Presse angekündigt werden.

Achtung: Wer sein Fahrrad am Stammtisch codieren lassen möchte, sollte vorher zu uns Kontakt aufnehmen, da wir unser Codiergerät und alle notwendigen Straßenschlüssel nicht immer dabei haben.

Entgelte für die Codierung

ADFC-Mitglieder: kostenlos, Nichtmitglieder: 10,-- € / Fahrrad

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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