Radentscheid: Wir haben den Zulassungsantrag eingereicht!

 

Am 27. Januar haben wir den Zulassungsantrag mit unseren gesammelten Unterschriften offiziell beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren eingereicht!

 

Das Radentscheid-Bündnis vor dem bayerischen Innenministerium
Das Radentscheid-Bündnis vor dem bayerischen Innenministerium © Laura Ganswindt

Wieder eine Hürde ist geschafft, jetzt geht das Volksbegehren richtig los! 

Dass wir so weit gekommen sind, verdanken wir vor allem EUCH! Gemeinsam machen wir 2023 zum Jahr der bayerischen Verkehrswende!

Was nun passiert:

In spätestens sechs Wochen wissen wir, ob das Ministerium unser Radgesetz zulässt und wir einen 14-tägigen Eintragungszeitraum festgesetzt bekommen oder ob der Zulassungsantrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorlegt wird. Wir haben den Gesetzestext mit mehreren Jurist:innen erstellt und dabei alle Rahmenbedingungen beachtet. Es gibt also keinen Grund, den Gesetzestext abzulehnen!

Egal, wie sich das Ministerium entscheidet, eins ist klar: Die Eintragungszeit wird auf jeden Fall vor der diesjährigen Landtagswahl stattfinden!

Wie war das nochmal mit der Eintragungszeit?

Innerhalb von zwei Wochen – den genauen Zeitraum gibt uns das Ministerium vor – müssen mindestens eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid unterschreiben. Ja, auch wenn ihr bereits einmal unterschrieben habt. Und ja, im Rathaus eures Hauptwohnsitzes. Die bayerische Bürokratie ist da leider nicht so nachsichtig...

Sobald wir wissen, wann die Eintragungszeit beginnt, teilen wir euch das mit. Schon jetzt arbeiten wir mit Hochdruck an Material, Kampagnen und Strategien, wie wir die eine Million knacken. Wir sind uns aber sicher, dass wir gemeinsam auch diese Hürde schaffen! 

Zum Volksbegehren (2. Phase) selbst gibt es von den Kommunen noch keine Wahlbenachrichtigung – diese gibt es erst im Falle eines Volksentscheids (3. Phase). Motiviert deshalb viele Leute, sich in unseren Newsletter einzutragen. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, auszuwählen, nur einen Newsletter mit dem Datum der Eintragung zu erhalten.

Hat sich das nicht eh alles mit Söders Radgesetz erledigt?

Rein zufällig hat Markus Söder einen Tag, nachdem wir einen Termin für die Übergabe des Zulassungsantrags für unser Volksbegehren vereinbart haben, ein eigenes Radgesetz angekündigt.

Ja, wirklich. Wir konnten es auch nicht glauben. Jahrelang hatte die CSU ein solches Gesetz als unnötig und als unzulässigen Eingriff ins kommunale Selbstverwaltungsrecht vehement abgelehnt.

Mit unserem Volksbegehren ist es aber trotzdem nicht vorbei, im Gegenteil! Wie unsere Radentscheid-Beauftragte Bernadette Felsch so schön sagt: 

 „Wir sehen keinerlei Grund unser Volksbegehren nicht fortzusetzen. Aus der bisherigen Erfahrung gehen wir davon aus, dass die Ankündigung von Ministerpräsident Söder nur eine weitere Absichtserklärung bleibt. Davon gab es in Bayern schon viele, doch bis heute erschweren unklare Standards, Verfahren und Zuständigkeiten den Ausbau der Radinfrastruktur massiv. Außerdem enthält unser Radgesetz-Entwurf viel mehr als nur den Bau von ein paar Kilometern Radweg pro Jahr. Unser Entwurf würde die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen insgesamt beschleunigen und das Fahrrad zu einem gleichberechtigten Verkehrsmittel machen.“

Was heißt das jetzt für die nächsten Wochen?

Wir bereiten uns vor auf die heiße Phase! Auch ihr könnt einiges tun, um die Zeit, die unser Volksbegehren beim Ministerium verbringt, zu überbrücken und den Radentscheid nicht in Vergessenheit geraten zu lassen! Meldet euch bei euren lokalen Koordinator:innen und plant gemeinsam die nächsten Monate! Jede Hilfe zählt.

Zum Beispiel:

  • macht Infostände, Diskussionsabende, um weitere Interessent:innen zu finden
  • sprecht lokale Händler:innen an, ob ihr bei ihnen Informationen auslegen dürft
  • entwickelt vielleicht sogar eigene Ideen, wie ihr Spenden für den Radentscheid sammeln könnt (Wir können jeden Euro wirklich gut gebrauchen!)
  • plant die Plakatierung bei euch vor Ort oder organisiert bereits eine Plakatierparty
  • und und und …

Wir arbeiten selbstverständlich ebenso mit voller Vorfreude auf den Zeichnungszeitraum hin und versorgen euch weiterhin mit Materialen und Informationen. Also bleibt dran, schaut auf unseren Social Media-Kanälen vorbei und erzählt allen von unserem Radentscheid!

 


https://ke-oa.adfc.de/artikel/radentscheid-wir-haben-den-zulassungsantrag-eingereicht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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